DL Nr. 71/2021

In der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 (Verordnung (EU) 2017/2394) über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden sind die Bedingungen festgelegt, unter denen die zuständigen Behörden, die von den Mitgliedstaaten als für die Durchsetzung des Unionsrechts zum Schutz der Rechte und Interessen der Verbraucher zuständig benannt wurden, Zusammenarbeit untereinander und mit der Europäischen Kommission, um diese Rechtsvorschriften durchzusetzen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, indem der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher verstärkt wird.

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Gesetz Nr. 41/2004